Coro­na Virus – Der TSV Hütt­lin­gen infor­miert: 17.11.2021

Lie­be Abteilungsleiter*innen, lie­be Trainer/ÜL und Betreu­er,

seit 17.11.2021 gilt (vor­aus­sicht­lich) die Alarm­stu­fe.

D.h. im Akti­vum sowie bei der Sport­aus­übung in geschlos­se­nen Räu­men gilt die 2G-Regel, (nur noch Gene­se­ne und Geimpf­te).

Auf Sport­stät­ten im Frei­en gilt die 3G-Rege­lung mit PCR-Test-Pflicht.

Aus­ge­nom­men von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschrän­kun­gen sind gene­rell Kin­der und Jugend­li­che bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jah­res, Schwan­ge­re sowie Per­so­nen, die sich aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht imp­fen las­sen kön­nen. Für die­se ist in der Regel ein Anti­gen-Schnell­test aus­rei­chend.

Nicht-immu­ni­sier­te Schü­le­rin­nen und Schü­ler erhal­ten statt­des­sen gegen Vor­la­ge ihres Schü­ler­aus­wei­ses bezie­hungs­wei­se eines geeig­ne­ten Doku­ments, aus dem sich die Schü­ler­ei­gen­schaft ergibt, Zugang.

Bit­te auch bei­lie­gen­de Info beach­ten, Dan­ke!
Euer TSV-Vor­stands­team

Zum Down­load: Coro­na-Info 17-11-2021