Auszug zur Sportversicherung des Württ. Landessportbundes
Jedes Mitglied des TSV Hüttlingen1892 e.V. ist über den WLSB versichert.
Versicherungsumfang:
Der Sportversicherungsvertrag des WLSB umfasst folgendes:
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Vertrauensschadenversicherung
- Reisegepäckversicherung (gilt nur bei Auslandsreisen)
- Krankenversicherung
- Rechtsschutzversicherung.
Der Sportversicherungsvertrag kann nur als Beihilfe für den Verein oder das Mitglied verstanden werden.
Er kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen.
Versicherte Veranstaltungen:
Der Sportversicherungsvertrag gilt für den Verein, seine Funktionäre, Trainer sowie für jedes Mitglied und deckt Schadenfälle und Unfälle der Versicherten bei allen Veranstaltungen und Unternehmungen. Das heißt, der gesamte Sportbetrieb (Training, Wettkämpfe etc.) sowie alle vereinsinternen und öffentlichen Feste, die vom Verein veranstaltet werden, sind gemäß Sportversicherungsvertrag versichert.
Auch Ausflüge und Reisen sind, mit Ausnahme der Insolvenzversicherung, für den Verein und seine Mitglieder ebenfalls mitversichert. Für mitreisende Nichtmitglieder empfiehlt sich der Abschluß einer ergänzenden Reiseversicherung,
Unterlagen dazu sind erhältlich beim Versicherungsbüro des WLSB.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind die Ausrichtung nationaler oder internationaler Meisterschaften für einen Spitzenfachverband (z.B. Deutsche Meisterschaften) sowie gewerbliche Unternehmungen oder gewerbliche Nebenbetriebe .
Mietsachschäden bei der Durchführung von Festveranstaltungen in gemieteten/gepachteten oder überlassenen fremden Räumen (Festsäle, Festzelte, Limeshalle) können auf Anfrage zusätzlich versichert werden.
Nichtmitglieder:
Seit dem 01.01.2002 besteht für am Sportangebot teilnehmende Nichtmitglieder – mit Ausnahme der Vorbereitung und Abnahme des Deutschen Sportabzeichens – kein Versicherungsschutz mehr.
Das vorstehende ist ein kleiner Auszug aus dem Sportversicherungsvertrag des WLSB vom 01.01.02.
Des Weiteren hat der TSV Hüttlingen eine Kfz-Zusatzversicherung einschl. Rechtsschutz, bei Einsatz mitgliedseigener PKW/Kombi anlässlich auswärtiger Veranstaltungen, abgeschlossen.
Die Kfz-Zusatzversicherung befaßt sich mit selbstverschuldeten, unfallbedingten Eigenschäden; jedoch ist eine private Teil- und Vollkaskoversicherung vorleistungspflichtig.
Jeder Schadensfall ist unverzüglich der TSV Geschäftsstelle an info@tsv-huettlingen.de zu melden.