Liebe Verantwortliche in den Abteilungen,
liebe Sportlerinnen und Sportler,
mit dem Erlass der „CoronaVO-Sportstätten“ vom 10.05.2020 ist seit 11.05.2020 die teilweise Wiederaufnahme des Trainings- und Übungsbetrieb auf Freiluftsportanlagen unter strengen Auflagen wieder erlaubt.
In Absprache mit der Gemeindeverwaltung Hüttlingen darf der Trainings- und Übungsbetrieb auf den Freiluftsportplätzen in Kleingruppen bis max. 5 Personen (einschl. Trainer) ab sofort wieder aufgenommen werden.
Die von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen sind leider auch mit zahlreichen Auflagen verbunden.
Generell gelten folgende Auflagen:
- Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
- Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; pro Trainingsfläche von 1000 Quadratmetern ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen (einschl. Trainer) zulässig.
- Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
- Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
- Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen.
- In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen; es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zu Verfügung stehen; sofern diese nicht gewährleistet sind, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden;
Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist. Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und ‑teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren.
Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen
Ergänzende Informationen des TSV Hüttlingen:
- Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, sind während des gesamten Trainingsbetriebes die Regularien der CoronaVO-Sportstätten einzuhalten. Die CoronaVO-Sportstätten ist als Anlage beigefügt. Darüber hinaus sind für die ausgeübten Sportarten die Vorgaben der jeweiligen Fachverbände einzuhalten. Die jeweiligen Abteilungen haben sich diesbezüglich über ihren Verband zu informieren.
- Die Freifläche im Stadion Bolzensteig beläuft sich auf rd. 13.000 m². Die Freifläche auf dem Trainingslatz zwischen Stadion und TSV-Halle beläuft sich auf rd. 7.500 m². Daher ist es auch möglich, dass mehrere Kleingruppen gleichzeitig auf den Plätzen trainieren können.
- Ausreichendes und materialverträgliches Desinfektionsmittel müssen die Abteilungen selbst beschaffen.
- Sämtliche Umkleiden, Sanitärräume sowie Sporthallen dürfen nicht betreten werden. Die Toiletten im Erdgeschoß der TSV-Halle können während des Trainings- und Übungsbetriebs genutzt werden. Der Zugang ist dabei lediglich über den Haupteingang erlaubt. Die Trainer und Übungsleiter werden gebeten, die TSV-Halle bei Bedarf auf- und anschließend wieder abzuschließen.
- Die Abteilungen werden gebeten, die Geschäftsstelle über geplante Trainingszeiten zu informieren.
- Die Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ist zu dokumentieren um ggfs. Infektionsketten nachvollziehen zu können. Hierzu erhaltet ihr in der Anlage den Vordruck „Trainingsnachweis“. Dieser ist vor dem jeweiligen Trainingsbetrieb vom verantwortlichen Trainer/Übungsleiter sowie den Teilnehmern auszufüllen, zu unterschreiben und aufzubewahren.
- Da nach wie vor das Kontaktverbot im öffentlichen Raum gilt, ist ein Training auf öffentlichen Wegen, Plätzen oder Trimm-Dich-Pfaden noch nicht erlaubt.
- Der TSV Hüttlingen behält sich vor, bei Verstößen gegen die Bestimmungen einzelne Sportlerinnen und Sportler oder Gruppen vom Trainingsbetrieb auszuschließen.
Umfassende Informationen stehen euch im Internet auch unter www.baden-württemberg.de zur Verfügung.
Wir wünschen euch für das Training viel Spaß, viel Erfolg und einen verletzungsfreien Verlauf. Wir alle hoffen, dass sich die aktuelle Lage schnell wieder entspannen wird und dass wir bald wieder auf „Normalbetrieb“ umstellen können.
Gerade in dieser schwierigen Zeit gilt es umso mehr, die wichtigen Tugenden des Sports – Respekt, Fairness und vor allem Teamgeist – zu leben.
Bei Rückfragen könnt Ihr euch über die Geschäftsstelle an Rita Rettenmeier, Vorstand für Sport, info@tsv-huettlingen.de wenden.
Bleibt gesund!
Mit sportlichen Grüßen
Euer Vorstandsteam vom TSV Hüttlingen