Coro­na Virus – Der TSV Hütt­lin­gen infor­miert: 20.05.2020

Lie­be Ver­ant­wort­li­che in den Abtei­lun­gen,
lie­be Sport­le­rin­nen und Sport­ler,

mit dem Erlass der „Coro­na­VO-Sport­stät­ten“ vom 10.05.2020 ist seit 11.05.2020 die teil­wei­se Wie­der­auf­nah­me des Trai­nings- und Übungs­be­trieb auf Frei­luft­sport­an­la­gen unter stren­gen Auf­la­gen wie­der erlaubt.

In Abspra­che mit der Gemein­de­ver­wal­tung Hütt­lin­gen darf der Trai­nings- und Übungs­be­trieb auf den Frei­luft­sport­plät­zen in Klein­grup­pen bis max. 5 Per­so­nen (einschl. Trai­ner) ab sofort wie­der auf­ge­nom­men wer­den.

Die von der Lan­des­re­gie­rung beschlos­se­nen Locke­run­gen sind lei­der auch mit zahl­rei­chen Auf­la­gen ver­bun­den.

Gene­rell gel­ten fol­gen­de Auf­la­gen:

  1. Wäh­rend der gesam­ten Trai­nings- und Übungs­ein­hei­ten muss ein Abstand von min­des­tens ein­ein­halb Metern zwi­schen sämt­li­chen anwe­sen­den Per­so­nen durch­gän­gig ein­ge­hal­ten wer­den; ein Trai­ning von Sport- und Spiel­si­tua­tio­nen, in denen ein direk­ter kör­per­li­cher Kon­takt erfor­der­lich oder mög­lich ist, ist unter­sagt.
  • Trai­nings- und Übungs­ein­hei­ten dür­fen aus­schließ­lich indi­vi­du­ell oder in Grup­pen von maxi­mal fünf Per­so­nen erfol­gen; pro Trai­nings­flä­che von 1000 Qua­drat­me­tern ist jeweils eine Trai­nings- und Übungs­grup­pe von maxi­mal fünf Per­so­nen (einschl. Trai­ner) zuläs­sig.
  • Die benutz­ten Sport- und Trai­nings­ge­rä­te müs­sen nach der Benut­zung sorg­fäl­tig gerei­nigt und des­in­fi­ziert wer­den.
  • Kon­tak­te außer­halb der Trai­nings- und Übungs­zei­ten sind auf ein Min­dest­maß zu beschrän­ken, dabei ist die Ein­hal­tung eines Sicher­heits­ab­stands von min­des­tens ein­ein­halb Metern zu gewähr­leis­ten; falls Toi­let­ten die Ein­hal­tung die­ses Sicher­heits­ab­stands nicht zulas­sen, sind sie zeit­lich ver­setzt zu betre­ten und zu ver­las­sen.
  • Die Sport­le­rin­nen und Sport­ler müs­sen sich bereits außer­halb der Sport­an­la­ge umzie­hen; Umklei­den und Sani­täts­räu­me, ins­be­son­de­re Dusch­räu­me, blei­ben mit Aus­nah­me der Toi­let­ten geschlos­sen.
  • In den Toi­let­ten ist ein Hin­weis auf gründ­li­ches Hän­de­wa­schen anzu­brin­gen; es ist dar­auf zu ach­ten, dass aus­rei­chend Hygie­nemit­tel wie Sei­fe und Ein­mal­hand­tü­cher zu Ver­fü­gung ste­hen; sofern die­se nicht gewähr­leis­tet sind, müs­sen Hand­des­in­fek­ti­ons­mit­tel zur Ver­fü­gung gestellt wer­den;

Für jede Trai­nings- und Übungs­maß­nah­me ist eine ver­ant­wort­li­che Per­son zu benen­nen, die für die Ein­hal­tung der genann­ten Auf­la­gen ver­ant­wort­lich ist. Die Namen aller Trai­nings- bzw. Übungs­teil­neh­me­rin­nen und ‑teil­neh­mer sowie der Name der ver­ant­wort­li­chen Per­son sind in jedem Ein­zel­fall zu doku­men­tie­ren. 

Von der Teil­nah­me am Trai­nings- und Übungs­be­trieb aus­ge­schlos­sen sind Per­so­nen, die in Kon­takt zu einer infi­zier­ten Per­son ste­hen oder stan­den, wenn seit dem Kon­takt mit einer infi­zier­ten Per­son noch nicht 14 Tage ver­gan­gen sind, oder die Sym­pto­me eines Atem­wegs­in­fekts oder erhöh­te Tem­pe­ra­tur auf­wei­sen

Ergän­zen­de Infor­ma­tio­nen des TSV Hütt­lin­gen:

  1. Um die Aus­brei­tung des Coro­na-Virus zu ver­hin­dern, sind wäh­rend des gesam­ten Trai­nings­be­trie­bes die Regu­la­ri­en der Coro­na­VO-Sport­stät­ten ein­zu­hal­ten. Die Coro­na­VO-Sport­stät­ten ist als Anla­ge bei­gefügt. Dar­über hin­aus sind für die aus­ge­üb­ten Sport­ar­ten die Vor­ga­ben der jewei­li­gen Fach­ver­bän­de ein­zu­hal­ten. Die jewei­li­gen Abtei­lun­gen haben sich dies­be­züg­lich über ihren Ver­band zu infor­mie­ren.
  • Die Frei­flä­che im Sta­di­on Bol­zen­steig beläuft sich auf rd. 13.000 m². Die Frei­flä­che auf dem Trai­nings­latz zwi­schen Sta­di­on und TSV-Hal­le beläuft sich auf rd. 7.500 m². Daher ist es auch mög­lich, dass meh­re­re Klein­grup­pen gleich­zei­tig auf den Plät­zen trai­nie­ren kön­nen.
  • Aus­rei­chen­des und mate­ri­al­ver­träg­li­ches Des­in­fek­ti­ons­mit­tel müs­sen die Abtei­lun­gen selbst beschaf­fen.
  • Sämt­li­che Umklei­den, Sani­tär­räu­me sowie Sport­hal­len dür­fen nicht betre­ten wer­den. Die Toi­let­ten im Erd­ge­schoß der TSV-Hal­le kön­nen wäh­rend des Trai­nings- und Übungs­be­triebs genutzt wer­den. Der Zugang ist dabei ledig­lich über den Haupt­ein­gang erlaubt. Die Trai­ner und Übungs­lei­ter wer­den gebe­ten, die TSV-Hal­le bei Bedarf auf- und anschlie­ßend wie­der abzu­schlie­ßen.
  • Die Abtei­lun­gen wer­den gebe­ten, die Geschäfts­stel­le über geplan­te Trai­nings­zei­ten zu infor­mie­ren.
  • Die Teil­nah­me am Trai­nings- und Übungs­be­trieb ist zu doku­men­tie­ren um ggfs. Infek­ti­ons­ket­ten nach­voll­zie­hen zu kön­nen. Hier­zu erhal­tet ihr in der Anla­ge den Vor­druck „Trai­nings­nach­weis“. Die­ser ist vor dem jewei­li­gen Trai­nings­be­trieb vom ver­ant­wort­li­chen Trainer/Übungsleiter sowie den Teil­neh­mern aus­zu­fül­len, zu unter­schrei­ben und auf­zu­be­wah­ren.
  • Da nach wie vor das Kon­takt­ver­bot im öffent­li­chen Raum gilt, ist ein Trai­ning auf öffent­li­chen Wegen, Plät­zen oder Trimm-Dich-Pfa­den noch nicht erlaubt. 
  • Der TSV Hütt­lin­gen behält sich vor, bei Ver­stö­ßen gegen die Bestim­mun­gen ein­zel­ne Sport­le­rin­nen und Sport­ler oder Grup­pen vom Trai­nings­be­trieb aus­zu­schlie­ßen.

Umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen ste­hen euch im Inter­net auch unter www.baden-württemberg.de zur Ver­fü­gung.

Wir wün­schen euch für das Trai­ning viel Spaß, viel Erfolg und einen ver­let­zungs­frei­en Ver­lauf. Wir alle hof­fen, dass sich die aktu­el­le Lage schnell wie­der ent­span­nen wird und dass wir bald wie­der auf „Nor­mal­be­trieb“ umstel­len kön­nen.

Gera­de in die­ser schwie­ri­gen Zeit gilt es umso mehr, die wich­ti­gen Tugen­den des Sports – Respekt, Fair­ness und vor allem Team­geist – zu leben. 

Bei Rück­fra­gen könnt Ihr euch über die Geschäfts­stel­le an Rita Ret­ten­mei­er, Vor­stand für Sport, info@​tsv-​huettlingen.​de wen­den.

Bleibt gesund!

Mit sport­li­chen Grü­ßen

Euer Vor­stands­team vom TSV Hütt­lin­gen