Liebe Verantwortliche in den Abteilungen,
liebe Sportlerinnen und Sportler,
mit dem Erlass der „CoronaVO-Sportstätten“ vom 10.05.2020 ist seit 11.05.2020 die teilweise Wiederaufnahme des Trainings- und Übungsbetrieb auf Freiluftsportanlagen unter strengen Auflagen wieder erlaubt.
In Absprache mit der Gemeindeverwaltung Hüttlingen darf der Trainings- und Übungsbetrieb auf den Freiluftsportplätzen in Kleingruppen bis max. 5 Personen (einschl. Trainer) ab sofort wieder aufgenommen werden.
Die von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen sind leider auch mit zahlreichen Auflagen verbunden.
Generell gelten folgende Auflagen: weiterlesen