Neue Ver­ord­nung Akti­vum

Hal­lo lie­be Mit­glie­der,

wir möch­ten euch noch­mals fol­gen­de Infor­ma­ti­on (Aus­zug Coro­na-Ver­ord­nung Land BW) zukom­men las­sen, damit ihr auch für euren Trai­nings­be­such im neu­en Jahr gewapp­net seid:

der Zutritt zum Akti­vum (und Sport­stät­ten) nur noch immu­ni­sier­ten Besu­che­rin­nen und Besu­chern nach Vor­la­ge eines Anti­gen– oder PCR-Test­nach­wei­ses gestat­tet.

Es gel­ten nur noch fol­gen­de Aus­nah­men:

  • Per­so­nen, die vor nicht mehr als drei Mona­ten ihre voll­stän­di­ge Schutz­imp­fung abge­schlos­sen haben. Also die Zweit­imp­fung mit einem mRNA-Impf­stoff von BioNtech/Pfizer oder Moder­na sowie mit dem Vek­tor-Impf­stoff von Astra­Ze­ne­ca oder die Imp­fung mit dem Vek­tor-Impf­stoff von John­son & John­son.
  • Gene­se­ne Per­so­nen, deren anschlie­ßen­de Imp­fung nicht län­ger als drei Mona­te zurück­liegt.
  • Gene­se­ne Per­so­nen, deren Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus nicht län­ger als drei Mona­te zurück­liegt.
  • Per­so­nen, die Ihre Auf­fri­schungs­imp­fung (Boos­ter) erhal­ten haben.
  • Per­so­nen, für die kei­ne Emp­feh­lung der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on hin­sicht­lich einer Auf­fri­schungs­imp­fung besteht – also Kin­der und Jugend­li­che mit voll­stän­di­gem Impf­schutz bis ein­schließ­lich 17 Jah­re und Schwan­ge­re im ers­ten Schwan­ger­schafts­drit­tel

Inner­halb geschlos­se­ner Räu­me sol­len Per­so­nen ab Voll­endung des 18. Lebens­jah­res eine Atem­schutz­mas­ke (es gilt nur noch FFP2 oder ver­gleich­bar) tra­gen.

(Schnell­tests kön­nen wei­ter­hin vor Ort bei uns gemacht wer­den, wel­che ihr mit­brin­gen könnt)

Euer

Team-Akti­vum