Coro­na Virus – Der TSV Hütt­lin­gen infor­miert: 09.09.2020

Stand 09. Sep­tem­ber 2020

Lie­be Ver­ant­wort­li­che in den Abtei­lun­gen,
lie­be Sport­le­rin­nen und Sport­ler,

die aktu­el­le Coro­na-Ver­ord­nung Sport wird mit Wir­kung ab 14.09.2020 geän­dert. Ände­run­gen gibt es ins­be­son­de­re bei der Grup­pen­grö­ße im Trai­nings- und Übungs­be­trieb.

Den­noch sind die von der Lan­des­re­gie­rung beschlos­se­nen Locke­run­gen sind nach wie vor noch mit gewis­sen Auf­la­gen ver­bun­den.

Für den Trai­nings- und Übungs­be­trieb gel­ten fol­gen­de Auf­la­gen:

  1. In Grup­pen bis zu 20 Per­so­nen kön­nen die für das Trai­ning oder die Übungs­ein­heit übli­chen Sport‑, Spiel- oder Übungs­si­tua­tio­nen ohne die Ein­hal­tung des ansons­ten erfor­der­li­chen Min­dest­ab­stands durch­ge­führt wer­den.

    Aus­nahms­wei­se darf die Grup­pen­grö­ße von 20 Per­so­nen über­schrit­ten wer­den, wenn

    a) durch Bei­be­hal­tung eines indi­vi­du­el­len Stand­orts oder durch eine ent­spre­chen­de Plat­zie­rung der Trai­nings- und Übungs­ge­rä­te der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern durch­gän­gig ein­ge­hal­ten wer­den kann, oder

    b) für die Durch­füh­rung der Trai­nings- und Übungs­ein­heit eine grö­ße­re Per­so­nen­zahl zwin­gend erfor­der­lich ist.
  2. Eine Durch­mi­schung der Grup­pen soll ver­mie­den wer­den.
  3. In Sport­ar­ten, in denen durch­gän­gig oder über einen län­ge­ren Zeit­raum ein unmit­tel­ba­rer Kör­per­kon­takt erfor­der­lich ist, sind mög­lichst fes­te Trai­nings- oder Übungs­paa­re zu bil­den.
  4. Räum­lich­kei­ten, die die Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stan­des nicht zulas­sen, sind sie zeit­lich ver­setzt zu betre­ten und zu ver­las­sen. Kör­per­kon­takt, ins­be­son­de­re Hän­de­schüt­teln oder Umar­men, sind zu ver­mei­den.
  5. Umklei­den und Duschen dür­fen benutzt wer­den. Es ist jedoch sicher­zu­stel­len, dass ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern zwi­schen den Nut­ze­rin­nen und Nut­zern ein­ge­hal­ten wird. Der Auf­ent­halt ist zeit­lich auf das unbe­dingt erfor­der­li­che Maß zu beschrän­ken.
  6. Vor- und Nach­na­me der Teil­neh­mer sind auf bei­lie­gen­dem Trai­nings­nach­weis zu doku­men­tie­ren und für einen Zeit­raum von vier Wochen auf­zu­be­wah­ren.
  7. Für jede Trai­nings- und Übungs­maß­nah­me ist eine ver­ant­wort­li­che Per­son zu benen­nen, die für die Ein­hal­tung der genann­ten Auf­la­gen ver­ant­wort­lich ist.


    Gene­rell gel­ten fol­gen­de Hygie­ne­an­for­de­run­gen:
    1. Ein­hal­tung des emp­foh­le­nen Min­dest­ab­stan­des von 1,5 m,

    2. die regel­mä­ßi­ge und aus­rei­chen­de Lüf­tung von Innen­räu­men,

    3. die regel­mä­ßi­ge Rei­ni­gung von Ober­flä­chen und Gegen­stän­den, die häu­fig von Per­so­nen berührt wer­den,

    4. die Rei­ni­gung oder Des­in­fek­ti­on von Gegen­stän­den, die bestim­mungs­ge­mäß in den Mund genom­men wer­den, nach­dem die­se von einer Per­son benutzt wur­den,

    5. die regel­mä­ßi­ge Rei­ni­gung der Bar­fuß- und Sani­tär­be­rei­che,

    6. das Vor­hal­ten von Hand­wasch­mit­tel in aus­rei­chen­der Men­ge sowie von nicht wider­ver­wend­ba­ren Papier­hand­tü­chern, alter­na­tiv Hand­des­in­fek­ti­ons­mit­tel oder ande­re gleich­wer­ti­ge hygie­ni­sche Hand­tro­cken­vor­rich­tun­gen

    7. den Aus­tausch aus­ge­ge­be­ner Tex­ti­li­en, nach­dem die­se von einer Per­son benutzt wur­den,

    8. Hin­weis auf gründ­li­ches Hän­de­wa­schen in den Sani­tär­an­la­gen.

    Es gel­ten fol­gen­de Zutritts- und Teil­nah­me­ver­bo­te:

    Per­so­nen,

    1. die in Kon­takt zu einer mit dem Coro­na­vi­rus infi­zier­ten Per­son ste­hen oder stan­den, wenn seit dem letz­ten Kon­takt noch nicht 14 Tage ver­gan­gen sind, oder

    2. die typi­schen Sym­pto­me einer Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus, nament­lich Geruchs- und Geschmacks­stö­run­gen, Fie­ber, Hus­ten sowie Hals­schmer­zen, auf­wei­sen

    ist ein Zutritt zu den Sport­stät­ten sowie die Teil­nah­me am Trai­nings- und Übungs­be­trieb unter­sagt.

    Rei­se­rück­keh­rer haben die jeweils aktu­el­len Qua­ran­tä­ne­re­ge­lun­gen ein­zu­hal­ten.

    Ergän­zen­de Infor­ma­tio­nen des TSV Hütt­lin­gen:
    1. Um die Aus­brei­tung des Coro­na-Virus zu ver­hin­dern, sind wäh­rend des gesam­ten Trai­nings­be­trie­bes die Regu­la­ri­en der Coro­na-VO Sport sowie der Coro­na­VO vom 23.06.2020 in der ab 06.08.2020 gül­ti­gen Fas­sung ein­zu­hal­ten. Die Coro­na-VO Sport vom 03. Sep­tem­ber 2020 ist als Anla­ge bei­gefügt. Dar­über hin­aus sind für die aus­ge­üb­ten Sport­ar­ten die Vor­ga­ben der jewei­li­gen Fach­ver­bän­de ein­zu­hal­ten. Die jewei­li­gen Abtei­lun­gen haben sich dies­be­züg­lich über ihren Ver­band zu infor­mie­ren.

    2. Aus­rei­chen­des und mate­ri­al­ver­träg­li­ches Des­in­fek­ti­ons­mit­tel müs­sen die Abtei­lun­gen selbst beschaf­fen

    3. Grund­sätz­lich gel­ten die regu­lä­ren Bele­gungs­plä­ne. Wir bit­ten die Wie­der­auf­nah­me des Trai­nings­be­triebs der Geschäfts­stel­le mit­zu­tei­len.

    4. Die Bele­gung des Sport- und Kul­tur­zen­trums Lime­s­hal­le / Bür­ger­saal ist über die Abtei­lungs­lei­tung mit der Gemein­de­ver­wal­tung Hütt­lin­gen abzu­stim­men.

    5. Recht­zei­tig vor Durch­füh­rung von Sport­wett­kämp­fen und Sport­wett­be­wer­ben ist vom jewei­li­gen Ver­an­stal­ter ein Hygie­ne­kon­zept aus­zu­ar­bei­ten und der Geschäfts­stel­le vor­zu­le­gen.

    6. Der TSV Hütt­lin­gen behält sich vor, bei Ver­stö­ßen gegen die Bestim­mun­gen ein­zel­ne Sport­le­rin­nen und Sport­ler oder Grup­pen vom Trai­nings­be­trieb aus­zu­schlie­ßen.

    Umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen ste­hen euch im Inter­net auch unter www.baden-württemberg.de zur Ver­fü­gung.

    Wir wün­schen euch für das Trai­ning viel Spaß, viel Erfolg und einen ver­let­zungs­frei­en Ver­lauf. Wir alle hof­fen, dass sich die aktu­el­le Lage schnell wie­der ent­span­nen wird und dass wir bald wie­der auf „Nor­mal­be­trieb“ umstel­len kön­nen.

    Gera­de in die­ser schwie­ri­gen Zeit gilt es umso mehr, die wich­ti­gen Tugen­den des Sports – Respekt, Fair­ness und vor allem Team­geist – zu leben.

    Bleibt gesund!

    Mit sport­li­chen Grü­ßen
    Euer Vor­stands­team vom TSV Hütt­lin­gen

Hier geht’s zum Down­load:

Corona-IV_Schreiben-Abtg-ab-14–09-2020.pdf

Corona-Verordnung-Sport-CoronaVO-Sport-vom-3-September-2020-mit-Wirkung-ab-14–09-2020.pdf

Aktuelle-aenderungen-der-corona-verordnungen.pdf