Liebe Sportler*innen,
nachdem wir im Ostalbkreis nach wie vor eine Inzidenz von über 100 haben (Stand heute 109,2), gelten noch immer die Regelungen der “Bundesnotbremse” nach dem Infektionsschutzgesetz.
Das heißt:
Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual-und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf-und Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, wenn
a) die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist,
b) nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf-oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, und
c) angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden; für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 vorlegen;“
Erst wenn das Gesundheitsamt an 5 aufeinander fogenden Werktagen eine 7‑Tage-Inzidenz unter 100 bestätigt, greift der Stufenplan für sichere Öffnungsschritte. Wir werden euch darüber rechtzeitig informieren. Wir bitten euch daher noch um etwas Geduld.
Die Lockerungsschritte mit Ausweitung des Übungsbetriebes könnt ihr dem beiliegenden Stufenplan entnehmen. Gerne beantworten wir hierzu auch eure Fragen.
Bitte teilt die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes der Geschäftsstelle mit.
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