Hallo liebe Mitglieder,
wir möchten euch nochmals folgende Information (Auszug Corona-Verordnung Land BW) zukommen lassen, damit ihr auch für euren Trainingsbesuch im neuen Jahr gewappnet seid:
der Zutritt zum Aktivum (und Sportstätten) nur noch immunisierten Besucherinnen und Besuchern nach Vorlage eines Antigen– oder PCR-Testnachweises gestattet.
Es gelten nur noch folgende Ausnahmen:
- Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. Also die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer oder Moderna sowie mit dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder die Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson.
- Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
Innerhalb geschlossener Räume sollen Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine Atemschutzmaske (es gilt nur noch FFP2 oder vergleichbar) tragen.
(Schnelltests können weiterhin vor Ort bei uns gemacht werden, welche ihr mitbringen könnt)
Euer
Team-Aktivum