Die Landreregierung hat heute (05.12.2021) die Ausnahmen für die Testpflicht bei 2G-Plus erweitert. Demnach sind jetzt Personen von der Testpflicht befreit, deren vollständige Immunisierung (Impfung /Genesung) noch keine 6 Monate her ist.
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Info ab 05.12.2021
Weitergehende Ausnahmen zur Testpflicht