Coro­na Virus – Der TSV Hütt­lin­gen infor­miert: 04.12.2021

Coro­na-Info – Stand ab 04.12.2021 – Alarm­stu­fe II und 2G+
(auf­grund Coro­na­VO gül­tig vo m 04.12.2021 und
Coro­na­VO-Sport vom 26.11.20 21
sowie All­gem ein­ver fügung d es Ost­alb­kr eises v om 21.11.2021)


Lie­be Ver­ant­wort­li­che in den Abtei­lun­gen,
lie­be Sport­le­rin­nen und Sport­ler,

die Coro­na-VO wur­de am 03.12.2021 erneut geän­dert:

1.) Für den Zutritt zu den Sport­stät­ten sowie für die Sport­aus­übung
gilt ab Sams­tag 04.12.2021 fol­gen­des:

- In Innen­räu­men gilt: 2G-plus!
Die Vor­la­ge eines Gene­sen- / Geimpf­ten-Nach­wei­ses sowie zusätz­lich ein nega­ti­ver Anti­gen-
Schnell­test oder PCR-Test ist erfor­der­lich.

Geboos­ter­te Per­so­nen, also gene­se­ne und geimpf­te Per­so­nen, die ihre 3. Auf­frisch­imp­fung
erhal­ten haben, sind von der Test­pflicht bei 2G+ aus­ge­nom­men.

- Im Frei­en gilt: 2 G

- Für Schü­le­rin­nen und Schü­ler bis 17 Jah­re reicht auch wei­ter­hin das Vor­lie­gen eines
Schü­ler­aus­wei­ses aus, wenn an regel­mä­ßi­gen Tes­tun­gen teil­ge­nom­men wird.

- Für Per­so­nen, die sich nicht imp­fen las­sen kön­nen (aus medi­zi­ni­schen Grün­den – ärzt­li­cher
Nach­weis ist erfor­der­lich-), reicht die Vor­la­ge eines nega­ti­ven Anti­gen-Schnell­test aus.
Eben­so Per­so­nen, für die es kei­ne all­ge­mei­ne Impf­emp­feh­lung der Stän­di­gen
Impf­kom­mis­si­on (STIKO) gibt.

- Für Schwan­ge­re und Stil­len­de, reicht nur noch bis 10. Dezem­ber 2021 die Vor­la­ge eines
nega­ti­ven Anti­gen-Schnell­test aus. Ab 11. Dezem­ber 2021 gilt auch für die­se Per­so­nen 2Gplus.

- Impf­nach­wei­se sind in digi­tal aus­les­ba­rer Form vor­zu­le­gen.

- Für nicht-immu­ni­sier­te Beschäf­tig­te und selbst­stän­dig Täti­ge reicht in allen Stu­fen ein
nega­ti­ver Anti­gen-Schnell­test aus. Die Tests sind in der Ein­rich­tung durch­zu­füh­ren und
von einer wei­te­ren voll­jäh­ri­gen Per­son zu über­wa­chen, die die ord­nungs­ge­mä­ße
Durch­füh­rung sowie das Test­ergeb­nis bestä­tigt, oder der Test muss von einer
zuge­las­se­nen Test­stel­le stam­men.
Häus­li­che Tests rei­chen nicht aus.

2.) Gene­rell aus­ge­nom­men von der Test­pflicht sind

- Kin­der bis ein­schließ­lich fünf Jah­re sowie Kin­der, die noch nicht ein­ge­schult sind.
- Reha-Sport ( – bit­te Schrei­ben der TSV-Vor­stand­schaft vom 19.11.2021 beach­ten!- )

Schü­le­rin­nen oder Schü­ler einer Grund­schu­le, eines son­der­päd­ago­gi­schen Bil­dungs- und
Bera­tungs­zen­trums, einer auf der Grund­schu­le auf­bau­en­den Schu­le oder einer beruf­li­chen
Schu­le müs­sen kei­nen Test­nach­weis vor­le­gen. Die Vor­la­ge des Schü­ler­aus­wei­ses reicht aus.

3.) Der kurz­fris­ti­ge Auf­ent­halt im Innen­be­reich, um Kin­der in die Obhut der Trai­ne­rin­nen und
Trai­ner oder Übungs­lei­te­rin­nen und Übungs­lei­ter zu über­ge­ben oder von die­sen wie­der
abzu­ho­len, ist nicht-immu­ni­sier­ten Per­so­nen auch ohne Test­nach­weis gestat­tet.

4.) Nicht-immu­ni­sier­ten Per­so­nen, ist die Benut­zung der Toi­let­ten der Sport­an­la­ge gestat­tet.
Umklei­den, Duschen, Auf­ent­halts­räu­me oder Gemein­schafts­ein­rich­tun­gen dür­fen von nicht­im­mu­ni­sier­ten
Per­so­nen nicht genutzt wer­den.

5.) Wenn ein Anti­gen-Test erfor­der­lich ist, darf die­ser nicht älter als 24 Stun­den sein.

6.) Erhal­ten bleibt für alle jedoch wei­ter die Mas­ken­pflicht in geschlos­se­nen Räu­men und im Frei­en,
wenn der Abstand von 1,5 Metern zu ande­ren Per­so­nen nicht dau­er­haft ein­ge­hal­ten wer­den
kann und sofern kein Sport aus­ge­übt wird. Kin­der bis ein­schließ­lich fünf Jah­re sind auch künf­tig
von der Mas­ken­pflicht befreit. Auch die Abstands- und Hygie­ne­re­ge­lun­gen blei­ben bestehen.
Pflicht bleibt auch die Erfas­sung der Kon­takt­da­ten.

9.) Für den Trai­nings- und Übungs­be­trieb gel­ten dar­über hin­aus fol­gen­de Auf­la­gen:

- Vor Auf­nah­me des Trai­nings- und Übungs­be­trie­bes sind durch die jewei­li­gen Abtei­lun­gen
ent­spre­chen­de Hygie­ne­kon­zep­te zu erstel­len.

- Vor- und Nach­na­me der Teil­neh­mer sind auf bei­lie­gen­dem Trai­nings­nach­weis zu
doku­men­tie­ren und für einen Zeit­raum von vier Wochen auf­zu­be­wah­ren.

- Für jede Trai­nings- und Übungs­maß­nah­me ist eine ver­ant­wort­li­che Per­son zu benen­nen, die
für die Ein­hal­tung der genann­ten Auf­la­gen ver­ant­wort­lich ist.

10.) Gene­rell gel­ten fol­gen­de Hygie­ne­an­for­de­run­gen:

- Ein­hal­tung des emp­foh­le­nen Min­dest­ab­stan­des von 1,5 m,

- die regel­mä­ßi­ge und aus­rei­chen­de Lüf­tung von Innen­räu­men,

- die regel­mä­ßi­ge Rei­ni­gung von Ober­flä­chen und Gegen­stän­den, die häu­fig von Per­so­nen
berührt wer­den,

- das Vor­hal­ten von Hand­wasch­mit­tel in aus­rei­chen­der Men­ge sowie von nicht
wie­der­ver­wend­ba­ren Papier­hand­tü­chern oder Hand­des­in­fek­ti­ons­mit­tel oder ande­ren
gleich­wer­ti­gen hygie­ni­schen Hand­tro­cken­vor­rich­tun­gen

11.) Dar­über hin­aus gel­ten gene­rel­le Zutritts- und Teil­nah­me­ver­bo­te:
Per­so­nen, die

- einer Abson­de­rungs­pflicht im Zusam­men­hang mit dem Coro­na­vi­rus unter­lie­gen,
- typi­sche Sym­pto­me einer Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus, nament­lich Atem­not, neu
auf­tre­ten­der Hus­ten, Fie­ber, Geruchs- oder Geschmacks­ver­lust, auf­wei­sen, oder

- weder eine medi­zi­ni­sche Mas­ke noch einen Atem­schutz tra­gen,
ist ein Zutritt zu den Sport­stät­ten sowie die Teil­nah­me am Trai­nings- und Übungs­be­trieb unter­sagt.

12.) Ergän­zen­de Infor­ma­tio­nen des TSV Hütt­lin­gen:

- In sämt­li­chen Sport­an­la­gen und Sport­stät­ten (indoor) des TSV Hütt­lin­gen ist das Tra­gen einer
Mund-Nasen-Bede­ckung Pflicht, mit Aus­nah­me bei sport­li­cher Betä­ti­gung.

- Um die Aus­brei­tung des Coro­na-Virus zu ver­hin­dern, sind wäh­rend des gesam­ten
Trai­nings­be­trie­bes die Regu­la­ri­en der Coro­na-VO vom 03.12.2021 sowie die Coro­na­VO-Sport
vom 26.11.2021 ein­zu­hal­ten. Die­se sind als Anla­ge bei­gefügt. Dar­über hin­aus sind für die
aus­ge­üb­ten Sport­ar­ten die Vor­ga­ben der jewei­li­gen Fach­ver­bän­de ein­zu­hal­ten. Die
jewei­li­gen Abtei­lun­gen haben sich dies­be­züg­lich über ihren Ver­band zu infor­mie­ren.

- Aus­rei­chen­des und mate­ri­al­ver­träg­li­ches Des­in­fek­ti­ons­mit­tel müs­sen die Abtei­lun­gen selbst
beschaf­fen.

- Wir bit­ten die Wie­der­auf­nah­me des Trai­nings­be­triebs der Geschäfts­stel­le mit­zu­tei­len um
ggfs. ent­spre­chen­de Bele­gungs­zei­ten fest­zu­le­gen.

- Der TSV Hütt­lin­gen behält sich vor, bei Ver­stö­ßen gegen die Bestim­mun­gen ein­zel­ne
Sport­le­rin­nen und Sport­ler oder Grup­pen vom Trai­nings­be­trieb aus­zu­schlie­ßen.
Umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen ste­hen euch im Inter­net auch unter www.baden-württemberg.de zur
Ver­fü­gung.

Wir wün­schen euch für das Trai­ning viel Spaß, viel Erfolg und einen ver­let­zungs­frei­en Ver­lauf. Wir
alle hof­fen, dass sich die aktu­el­le Lage schnell wie­der ent­span­nen wird und dass wir bald wie­der auf
„Nor­mal­be­trieb“ umstel­len kön­nen.

Gera­de in die­ser schwie­ri­gen Zeit gilt es umso mehr, die wich­ti­gen Tugen­den des Sports – Respekt,
Fair­ness und vor allem Team­geist – zu leben.

Bleibt gesund!

Mit sport­li­chen Grü­ßen

Euer Vor­stands­team vom TSV Hütt­lin­gen

Infor­ma­tio­ne­nen zum Down­load:
aktu­el­le Infor­ma­tio­nen: ab 04.12.2021
aktu­el­le Coro­na-Ver­ord­nung: ab 04.12.2021