Liebe Abteilungsleiter*innen, liebe Trainer, Übungsleiter und Betreuer,
ab heute Montag 22.11.2021 gelten im Ostalbkreis strengere Regeln. Der Ostalbkreis hat aktuell die höchste Inzidenzrate in Baden-Württemberg. Der Ostalbkreis hat daher zur Alarmstufe weitere einschränkende Maßnahmen in einer Allgemeinverfügung vom 21.11.2021 erlassen. Bis 15.12.2021 gilt im Ostalbkreis bei der Sportausübung generell die 2G-Regel, sowohl innen als auch außen!!
Für Schülerinnen und Schüler sowie für Personen, die sich nicht impfen lassen können, gelten die vorstehenden Regelungen nicht, d.h. für diese Personengruppen reicht auch weiterhin das Vorliegen eines Schülerausweises, wenn an regelmäßigen Testungen teilgenommen wird, oder ein negativer Schnelltest aus.
Viele Grüße
Eure TSV-Vorstandschaft
Zum Download:
Corona-Info: Stand ab 22.11.2021
Amtl. Bekanntmachung Ostalbkreis