Liebe Abteilungsleiter*innen, liebe Trainer/ÜL und Betreuer,
seit 17.11.2021 gilt (voraussichtlich) die Alarmstufe.
D.h. im Aktivum sowie bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel, (nur noch Genesene und Geimpfte).
Auf Sportstätten im Freien gilt die 3G-Regelung mit PCR-Test-Pflicht.
Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend.
Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises beziehungsweise eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang.
Bitte auch beiliegende Info beachten, Danke!
Euer TSV-Vorstandsteam
Zum Download: Corona-Info 17-11-2021