Liebe Abteilungsleiter*innen,
liebe Mitglieder des TSV Gesamtausschusses,
anbei dürfen wir euch die aktuelle CoronaVO sowie eine aktualisierte TSV-Info – Stand 16.08.2021 – zukommen lassen.
Damit entfallen für vollständig geimpfte sowie genesene Personen die allermeisten Beschränkungen.
Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen. Pflicht bleibt auch die Erfassung der Kontaktdaten.
Für Sport im Innenbereich gilt:
Personen, welche weder geimpft noch genesen sind, müssen vor Zutritt in den Innenbereich einen negativen Testnachweis vorlegen. (3G-Regel)
Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.
Der Testnachweis kann auch vor Ort unter Aufsicht des verantwortlichen Übungsleiters stattfinden.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kindergartenkinder und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier im Zweifel durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderreisepass oder Schülerausweis.
Zum Download:
Corona Info ab 16.08.2021
Corona Verordnung ab 16.08.2021
Viele Grüße
Euer TSV Vorstandsteam