Corona-Info Nr. 5 – Stand 23. Oktober 2020
Liebe Verantwortliche in den Abteilungen,
liebe Sportlerinnen und Sportler,
die aktuelle Corona-Verordnung Sport wird mit Wirkung ab 23.10.2020 geändert. Änderungen gibt es insbesondere bei der Gruppengröße im Trainings- und Übungsbetrieb.
Dennoch sind die von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen sind nach wie vor noch mit gewissen Auflagen verbunden.
Für den Trainings- und Übungsbetrieb gelten folgende Auflagen:
- Die Personenzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Ausnahmsweise darf die Gruppengröße von 20 Personen überschritten werden, wenn
a) durch Beibehaltung eines individuellen Standorts oder durch eine entsprechende Platzierung der Trainings- und Übungsgeräte der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten werden kann,
oder
b) für die Durchführung der Trainings- und Übungseinheit eine größere Personenzahl zwingend erforderlich ist. - Während des ‑gesamten Trainings- und Übungsbetriebes soll ein Abstand von mindestens 1,5 Meter zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden; davon ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit üblichen Trainings- und Übungssituationen.
- Eine Durchmischung der Gruppen soll vermieden werden.
- In Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, sind möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
- Räumlichkeiten, die die Einhaltung des Mindestabstandes nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen. Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, sind zu vermeiden.
- Umkleiden und Duschen dürfen benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten wird. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
- Vor- und Nachname der Teilnehmer sind auf beiliegendem Trainingsnachweis zu dokumentieren und für einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren.
- Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist.
Generell gelten folgende Hygieneanforderungen:
- Einhaltung des empfohlenen Mindestabstandes von 1,5 m,
- die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen,
- die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden,
- die Reinigung oder Desinfektion von Gegenständen, die bestimmungsgemäß in den Mund genommen werden, nachdem diese von einer Person benutzt wurden,
- die regelmäßige Reinigung der Barfuß- und Sanitärbereiche,
- das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papierhandtüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen,
- den Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese von einer Person benutzt wurden,
- Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen.
Es gelten folgende Zutritts- und Teilnahmeverbote:
Personen,
- die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
- die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen
ist ein Zutritt zu den Sportstätten sowie die Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb untersagt.
Reiserückkehrer haben die jeweils aktuellen Quarantäneregelungen einzuhalten.
Ergänzende Informationen des TSV Hüttlingen:
- In sämtlichen Sportanlagen und Sportstätten (indoor) des TSV Hüttlingen ist auf den Laufwegen und in den Umkleiden das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Dies gilt auch für den Trainings- und Übungsbetrieb im Sport- und Kulturzentrum Limeshalle / Bürgersaal und in der Ballsporthalle.
- Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, sind während des gesamten Trainingsbetriebes die Regularien der Corona-VO Sport vom 08. Oktober2020 in der ab 23.10.2020 geltenden Fassung sowie der CoronaVO vom 23.06.2020 in der ab 22.09.2020 gültigen Fassung einzuhalten. Die Corona-VO Sport vom 03. September 2020 ist als Anlage beigefügt. Darüber hinaus sind für die ausgeübten Sportarten die Vorgaben der jeweiligen Fachverbände einzuhalten. Die jeweiligen Abteilungen haben sich diesbezüglich über ihren Verband zu informieren.
- Ausreichendes und materialverträgliches Desinfektionsmittel müssen die Abteilungen selbst beschaffen.
- Grundsätzlich gelten die regulären Belegungspläne. Wir bitten die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs der Geschäftsstelle mitzuteilen.
- Die Belegung des Sport- und Kulturzentrums Limeshalle / Bürgersaal ist über die Abteilungsleitung mit der Gemeindeverwaltung Hüttlingen abzustimmen.
- Rechtzeitig vor Durchführung von Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben ist vom jeweiligen Veranstalter ein Hygienekonzept auszuarbeiten und der Geschäftsstelle vorzulegen.
- Der TSV Hüttlingen behält sich vor, bei Verstößen gegen die Bestimmungen einzelne Sportlerinnen und Sportler oder Gruppen vom Trainingsbetrieb auszuschließen.
Umfassende Informationen stehen euch im Internet auch unter www.baden-württemberg.de zur Verfügung.
Wir wünschen euch für das Training viel Spaß, viel Erfolg und einen verletzungsfreien Verlauf. Wir alle hoffen, dass sich die aktuelle Lage schnell wieder entspannen wird und dass wir bald wieder auf „Normalbetrieb“ umstellen können.
Gerade in dieser schwierigen Zeit gilt es umso mehr, die wichtigen Tugenden des Sports – Respekt, Fairness und vor allem Teamgeist – zu leben.
zum Download:
- Corona-Info Nr. 5 – Stand 23. Oktober 2020
- Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung
Bleibt gesund!
Mit sportlichen Grüßen
Euer Vorstandsteam vom TSV Hüttlingen